Die "Form von Realitätsfeststellung verweist auf Beobachtung, denn es wird etwas unterschieden und bezeichnet." Man kann drei historisch-gesellschaftliche Formen der Beobachtung beobachten. "1. Realität als solche ist nur erkennbar, wie sie ist (Natur). (...) 2. Nach einer folgenden Form ist Realität nur erkennbar, wenn vorab zwischen Erkenntnis und Gegenstand bzw. Denken und Sein unterschieden und in der Erkenntnis bzw. im Denken die Einheit des Unterschiedenen für sicherbar gehalten wird. 3. Die daran anknüpfende Form schließt dann noch die Sicherbarkeit der Einheit des Differenten aus. Realität ist jetzt auch nicht einmal mehr beobachterabhängig garantierbar, Realität ist vom Instrukt zum Konstrukt geworden. Realität ist jetzt einfach das, was als Realität unterschieden wird, einschließlich der Realität des Unterscheidens. "[1]
Quelle[]
<references>
- ↑ Krause, Detlef: Luhmann-Lexikon. 4.Aufl., Lucius & Lucius, Stuttgart, 2005, ISBN 3-8282-0305-1, S.212f